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Enerige & Management > Stromnetz - „G-Komponente“: Offshore-Windparkbetreiber zahlen doppelt
Quelle: Fotolia / Gina Sanders
STROMNETZ:
„G-Komponente“: Offshore-Windparkbetreiber zahlen doppelt
Die Netzagentur schlägt vor, dass die Kraftwerks-Betreiber, auch die grünen, künftig Netzentgelte zahlen. Die Offshorewind-Lobby nimmt für sich in Anspruch, schon gezahlt zu haben.
 
Die Bundesnetzagentur konsultiert gerade unter anderem eine völlig neue Netzentgelt-Systematik aus ihrem Hause, die von 2027 an die Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen des Wirtschaftsministeriums ersetzen soll (StromNEF, GasNEF, RAMEN Strom / Gas, NEST-Prozess, AgNes-Prozess zur „Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik“, Kapitalverzinsung, Effizienzvergleich Gas, Xgen).

Einer der Vorschläge ist bei Strom, dass in Deutschland auch die Erzeuger und Einspeiser neuerdings eine Art Netzentgelt zahlen sollen, nämlich die „G-Komponente“. „G“ kommt von „Generation“, auf Deutsch „Erzeugung“, es gibt spiegelbildlich als Vorschlag auch eine L-Komponente für (Groß-)Verbraucher, die von „Load“ (Last) kommt. Ziel ist es, Erzeugung und Verbrauch (Industrie) netzdienlich an Standorten anzureizen, wo sie gebraucht werden, und anderswo zu vergrämen.

Die Behörde greift mit dem Vorschlag Überlegungen von Regulierungs- und Wettbewerbsexperten auf. So hat Professor Justus Haucap vom Düsseldorf Institute for Compe­tition Economics (DICE) bereits 2022 G- und L-Komponente nach dem Vorbild von Österreich, Schwedens und Großbritanniens in einem Aufsatz als Muss für das künftige Energiesystem bezeichnet.

Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) dagegen warnt in seinem Beitrag zur Konsultation, die noch bis 31. Juli läuft, vor der G-Komponente. BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm erinnerte daran, dass gerade die Offshore-Windbranche als einzige Erzeuger Deutschlands bereits den Netzausbau mitfinanziert.

Offshore-Branche finanziere den Netzausbau bereits mit

In der Tat lässt die Bundesrepublik seit 2023 bei den Ausschreibungen neuer Windkraft-Flächen auf See auch negative Gebote, also Zahlungsangebote zu und gibt dem zahlungswilligsten Bieter jeweils den Zuschlag. Der entscheidende Wert für den Zuschlag ist die „Gebotskomponente“, die nichts mit der „G-Komponente“ zu tun hat. Sie war seit 2023 durchgehend negativ, und so hat der Bund seitdem für neue Flächen bereits Zahlungsverpflichtungen in Milliardenhöhe entgegengenommen. 90 Prozent der Zahlungen fließen in die Dämpfung der Übertragungsnetzentgelte. Nur: Die Betreiber aller vor 2023 vergebenen Offshore-Windparks − und das sind fast alle in Betrieb − zahlen eben nichts, weil sie die Flächen noch für 0 Cent/kWh oder sogar für Subventionsversprechen bekommen haben.

Nach Ansicht des BWO wäre eine G-Komponente gleichwohl kontraproduktiv für den gesetzlich vorgegebenen Ausbau der Offshore-Windenergie nach der jüngsten Ausschreibung im Juni (wir berichteten), die bereits von schwindendem Vertrauen von Investoren und Projektierern geprägt gewesen sei. Stefan Thimm bezeichnet die Idee als „industriepolitischen Rückschritt“.

Eine Doppelbelastung durch Gebotskomponente und G-Komponente könne die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte beeinträchtigen und die Attraktivität des Standorts Deutschland für Investoren mindern. Dabei habe die Branche auf See bereits mit steigenden Baukosten und Risiken sowie regulatorischen Eingriffen, wie etwa Overplanting-Vorgaben, zu kämpfen. „Overplanting“ ist die Vorgabe, auf einer bezuschlagten Fläche 20 Prozent mehr als die Ausschreibungsleistung zu installieren.
 

Georg Eble
Redakteur
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